- Gerichtliche Anerkennung: Gerichte erkennen diese Zertifizierung als gleichwertigen Sachkundenachweis zur öffentlichen Bestellung an. Die Beauftragung eines zertifizierten Sachverständigen ist somit rechtlich abgesichert.
- Gesetzliche Gleichstellung: Der Gesetzgeber hat im § 198 Bewertungsgesetz (gültig seit 23.07.2021) die Gleichstellung mit öffentlich bestellten Sachverständigen explizit verankert.
- Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts: Gutachten von zertifizierten Sachverständigen können sowohl bei der Finanzverwaltung als auch vor Finanzgerichten als Nachweis dienen.
Hintergrundinformationen:
Früher gab es Diskussionen darüber, ob Gerichte zwingend öffentlich bestellte Sachverständige beauftragen müssten. Durch Gerichtsurteile und die Gesetzesänderung im Bewertungsgesetz wurde jedoch klargestellt, dass die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 eine vollwertige Alternative darstellt.
Fazit:
Setzen Sie auf die Sicherheit und Anerkennung der Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024.