Können Honorarkosten für Immobiliengutachten steuerlich abgesetzt werden?

Ein Verkehrsgutachten kann nicht von der Steuer abgesetzt werden. Die einzige Ausnahme eine Erbauseinandersetzung. Sind mehrere Personen die Erben einer Immobilie, die verkauft werden soll, kann ein Immobiliengutachten von der Steuer abgesetzt werden. Das geht aus einem BFH-Urteil vom 19.06.2013, Az. II R 20/12 hervor. Der Verkauf muss einer wert gerechten Verteilung einer Erbschaft unter mehreren Erben dienen. In diesem Zusammenhang ist das Immobiliengutachten eine Nachlassverbindlichkeit und kann abgesetzt werden. 

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